Volksbegehren
"ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
"Beibehaltung Sommerzeit"
"GIS Gebühren NEIN"
"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
"Unabhängige JUSTIZ sichern"
"Lieferkettengesetz Volksbegehren"
"NEHAMMER MUSS WEG"
"ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
"Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung echter Demokratie in Österreich beschließen."
- Echte Demokratie = Absolutes Diktaturverbot!
Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht. - Versammlungsfreiheit
- Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)
- faires Wahlrecht, wo jede Stimme gleich viel zählt (z. B. keine %-Hürden)
„Beibehaltung Sommerzeit“
"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung der Sommerzeit zu verankern. Die ursprüngliche Notwendigkeit einer Zeitumstellung ist nicht mehr gegeben. Es wird daher gefordert, die Sommerzeit als “Normalzeit” beizubehalten.
"GIS Gebühren NEIN"
"Die Unterstützer dieses Volksbegehrens sprechen sich für die Abschaffung der Gebühren zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks (GIS-Gebühren) aus. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge sämtliche allgemeinen Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF beseitigen.“
"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
"BARGELD bedeutet Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen auf 10.000,- bis 15.000,- Euro zu beschränken, sind ein unzulässiger Eingriff in unsere demokratischen Rechte und strikt abzulehnen!"
"Unabhängige JUSTIZ sichern"
"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Unabhängigkeit der Justiz sichern. Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens fordern daher Untersuchungsrichter wieder einsetzen (wurde 2008 abgeschafft), Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung. Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft“
"Lieferkettengesetz Volksbegehren"
"Der Verfassungsgesetzgeber möge dem Beispiel Deutschlands folgend ein Lieferkettengesetz beschließen, das Unternehmen und Konzerne verpflichtet,
1. den Produktionsprozess inkl. Transportwesen ihrer Waren lückenlos zu dokumentieren und transparent offenzulegen und
2. Menschenrechts-, Arbeits-, Tier- und Umweltschutz entlang der Lieferkette ebenso zu garantieren, wie bei in Österreich produzierten Produkten.
Verletzungen dieser Sorgfaltspflichten müssen wirksame Sanktionen nach sich ziehen.“
"NEHAMMER MUSS WEG"
"Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat die Bundesregierung sofort zu verlassen.
Gründe dafür sind die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020 in Wien mit 4 Todesopfern.
Weiters ist Karl Nehammer ein Bruch der Gewaltentrennung vorzuwerfen. Er zog nach der letzten Nationalratswahl 2019 – mit nur 366 Bundes-Vorzugsstimmen – in den Nationalrat (= Legislative) ein, um jetzt Bundeskanzler (= Chef der Exekutive) zu sein.
Karl Nehammer hat das Vertrauen der Wähler und das Vertrauen in die Demokratie grob mißbraucht.
Es wird eine Änderung des Art. 41 Abs. 2 Bundesverfassung derart anregt, dass alle Beschlüsse des Nationalrats auch per Volksbegehren begehrt werden können (wie z.B. ein Mißtrauensbeschluß nach Art. 74 Abs. 1 B-VG gegen Bundeskanzler Karl Nehammer).“
Eintragung vor einer Eintragungsbehörde
In diesem Zeitraum können die Stimmberechtigten zu den nachfolgend festgesetzten Eintragungszeiten, in den Text der Volksbegehrens Einsicht nehmen und persönlich gegen Nachweis der Identität ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem Eintragungsformular erklären.
Die Volksbegehren werden über das Zentrale Wählerregister des Bundes durchgeführt. Das heißt, Sie können in jedes Eintragungslokal in Österreich gehen um dort für die Volksbegehren zu unterschreiben.
Öffnungszeiten der Eintragungslokale:
Montag, 17.4.2023: 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 18.4.2023: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 19.4.2023: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 20.4.2023: 8 bis 16 Uhr
Freitag, 21.4.2023: 8 bis 16 Uhr
Montag, 24.4.2023: 8 bis 20 Uhr
Online-Eintragung
Ab 17.4.2023 können Stimmberechtigte auch mittels elektronischer Signatur bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums, 20 Uhr online die Eintragung für die Volksbegehren tätigen.
Nur eine Eintragung ist möglich
Personen, die für ein Volksbegehren bereits eine gültige Unterstützungserklärung im Zuge des Einleitungsantrages abgegeben haben (am Gemeindeamt/Magistrat oder online), können am Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des jeweiligen Volksbegehrens zählt.
Eintragungsberechtigung:
Eintragungsberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (24.4.2023) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag (13.3.2023) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. D.h. Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben. EU-Bürger/innen und Auslandsösterreicher/innen sind nicht eintragungsberechtigt.
Nachweis der Identität:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausübung Ihres Stimmrechtes vor einer Eintragungsbehörde eine zur Feststellung Ihrer Identität geeignete Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein, oder einen sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) benötigen!
Eintragungslokale in der Stadt Salzburg:
In Salzburg können Sie in folgenden Eintragungslokalen je Volksbegehren eine Eintragung vornehmen:
Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, Pegasus-Zimmer
Einwohner- und Standesamt, Kieselgebäude, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock
Wirtschaftshof Salzburg, Siezenheimer Straße 20
Mobile Eintragungsbehörde:
Wenn Sie das Eintragungslokal infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht aufsuchen können, kontaktieren Sie das Einwohner- und Standesamt unter 06628072-3521 betreffend des Besuchs durch eine mobile Eintragungsbehörde.