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Verkehr und Straßenraum

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Schlagloch-Hotline 8072 4616

Mithilfe der Bevölkerung gefragt

Der Bauhof in Liefering kümmert sich um Beulen, Schlaglöcher, gehobene Kanaldeckel, Risse im Asphalt. Die Liste der (Frost)Schäden auf Salzburgs Straßen nach dem Winter ist lang.

Formulare betreffend Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligungen

  • Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligungen
    Die Behörde kann nach § 45 Abs 2 der StVO 1960 Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der Straßen gelten, auf Antrag bewilligen.
  • Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung: Verlängerung
    Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Stadt Verlängerungen für Ausnahmegenehmigungen gem § 45 StVO 1960

Formulare betreffend Kurzparkzone: Ausnahmegenehmigungen

  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner*innen
    Bewohner*innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer*innen
    Für die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer*innen
    Unternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.

Weitere Genehmigungsverfahren

  • Straßensondernutzung
    Für verkehrsfremde Nutzung wie zB Straßenfeste oder Verkaufs- und Informationsstände ist eine Bewilligung nach der StVO 1960 § 82 nötig.
  • Haussammlung
    Öffentliche Sammlungen sind nur zu wohltätigen, gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken statthaft und bedürfen einer behördlichen Bewilligung
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