Unterkunftsregister

Das Unterkunftsregister der Stadt Salzburg beinhaltet die Registrierungsnummern mit alle Daten der Unterkunftgeber*innen sowie der Unterkünfte und wird von der Stadt Salzburg geführt.

Jede Unterkunftgeberin und jeder Unterkunftgeber muss die Zurverfügungstellung einer Unterkunft (gemäß § 1 Abs. 3 des Salzburger Nächtigungsabgabengesetz 2020) anzeigen. Für jede zur Verfügung gestellte Unterkunft wird ein Abgabekonto und eine damit verbundene Registernummer angelegt. Für jede Unterkunft mit eigenständiger Adresse wird eine eigene Registernummer vergeben. Als eigenständige Adresse gilt auch eine unterschiedliche Tür- bzw Topnummer bei gleicher Hausnummer. Die vergebene Registernummer wird der Unterkunftgeber*in mitgeteilt. Wird die Unterkunft bei einer Online-Platform angeboten, so ist die Registernummer dort anzugeben. Für bereits bestehende Abgabekonten wurden den Unterkunftgeber*innen die jeweiligen Registernummern mitgeteilt.

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage des Unterkunftsregisters bilden § 9 des Salzburger Nächtigungsgesetzes 2020 und die Unterkunftsregisterverordnung der Salzburger Landesregierung im LGBl Nr. 88/2020.