Musik-Sonderförderung 2024 für Musikproduktion/Tonträger- bzw. Musikvideoherstellung

EINREICHFRISTENDE: Do., 27. Juni 2024 (Vergabesitzung im September 2024)
Die Stadt Salzburg sieht für 2024 eine Musik-Sonderförderung für Musikproduktion/Tonträger- bzw. Musikvideoherstellung vor.

Die Herstellung von Musikproduktionen bzw. Tonträgern bzw. Musikvideos wird üblicher-weise von der Stadt Salzburg aus budgetären Gründen nicht gefördert. Auf Grund des Stellenwertes einer qualitätsvollen Aufnahme für die Musiker:innen/Bands und infolge häufiger Anfragen aus dem Rock- und Popbereich wurde dafür im Rahmen des Budgets der Kulturabteilung der Stadt (MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen) für das Jahr 2024 ein Betrag in Höhe von insgesamt 20.000,-- € im Fachbereich zeitgenössische Musik vorgesehen.

GEFÖRDERT WERDEN:
Musikproduktionen und dazu gehörige Musik-Videoproduktionen aus den Bereichen Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik, Jazz und zwar:
Aufnahme: (Mittelverwendung möglich für Tonstudio, Mix, Mastering, Computerbearbeitung, Equipment Mieten, Pressung CD, DVD, Vinyl etc.)
Video: (Mittelverwendung möglich für Aufnahme, Regie, Schnitt, Nachbearbeitung, Equipment, Mieten etc.)

FÖRDERHÖHE:
Die Stadt Salzburg gewährt Unterstützungen in Höhe von bis zu maximal € 3.000,--, basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes.
Projekte die zur Umsetzung eine über € 3.000,-- hinausgehende Förderung der Stadt benötigen würden, können nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen laut Ansuchen vollständig umgesetzt werden.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Wer kann sich bewerben
• Musikgruppen bzw. Einzelkünstler:innen aus den Bereichen, Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik, Jazz die zu ihrer Präsentation eine Musikproduktion einen Tonträger/ein Musikvideo im Jahr 2024 produzieren.
• Hauptwohnsitz des Antragstellers in Salzburg (aktueller Nachweis) und/oder nachweislich kontinuierliche Tätigkeit in der Musikszene der Stadt Salzburg in zumindest einem der oben genannten Musikgenres.

Erforderliche Unterlagen
• Schriftlicher Förderantrag
- Ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen-Formular (Beilage)
- Beschreibung (Musiker:innen/Band, Projekt)
- Einnahmen-/Ausgabenkalkulation
- aktuelle Audio-Beispiele aus dem bisherigen Musikschaffen, bevorzugt Hörproben/Demos von der Produktion, für die eingereicht wird. Bei Videos z.B. ein Storyboard, Videomaterial (work-in-progress, Übermittlung per mp3)

Weiteres vorausgesetzt wird
• Künstlerischer Anspruch
• Herstellung bis Ende 2024
• Einhaltung der Subventionsrichtlinien der Stadt

EINREICHFRISTENDE: Do., 27. Juni 2024 (Vergabesitzung im September 2024)
KENNWORT bzw. VERWENDUNGSZWECK: Tonträgersonderförderung 2024

Die eingereichten Anträge werden von einer Jury (Vertreter*innen aus dem Musikbereich, dem Rockhouse Salzburg und der Kulturabteilung) geprüft. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag der Jury über die Kulturabteilung der Stadt.

Mittel, die auf Grundlage der Einreichungen im Rahmen der Sonderdotierung nicht vergeben werden, fließen dem Budget für zeitgenössische Musik der MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen zu. Bei den eingereichten Ansuchen werden bei entsprechender Qualität Nachwuchsprojekte vorrangig behandelt.
Bei gleicher entsprechender Qualität werden Projekte von Frauen vorrangig behandelt. Es wird daher speziell auch Frauen empfohlen, sich zu bewerben.

Der finanzielle Nachweis ist der Kulturabteilung mittels Formular (wird im Falle der Förderzusage übermittelt), Einnahmen-/Ausgabenaufstellung und Originalbelegen zu übermitteln.
Als inhaltlicher Nachweis ist die fertige Produktion in Form des Tonträgers/Musikvideos bzw. via mp3 vorzulegen.

Einreichung bzw. Rückfragen an:
Magistratsabteilung 2 − Kultur, Bildung und Wissen
Mag.a Karin Klotzinger, MAS