Taxigutscheine für Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr
Die Richtlinien für die Gewährung von Taxigutscheinen im Rahmen der Aktion 'Mobilität für Behinderte' setzen u.a. voraus:
- dass der Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg sein muss und
- dass kein Fahrzeug auf den Antragsteller angemeldet ist bzw. sich im Eigentum des Antragsstellers befindet.
- Einkommensnachweis:
das monatliche Einkommen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
1.347 Euro netto bei Einzelpersonenund
1.713 Euro netto bei Ehepaaren / Lebensgemeinschaften
Nicht zum Einkommen gerechnet werden: Wohnbeihilfe, Beihilfen nach dem Familienlastenausgleich, Pflegegeld einschließlich Ausgleichszulage, Hilflosenzulagen und pflegebezogene Leistungen, Bezüge aus Leistungen der allgemeinen Fürsorge und Wohlfahrtspflege, Gnadenpensionen, Renten nach dem Heeresversorgungsgesetz sowie KOV-Renten - Für SeniorInnen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Pflegegeldbescheid (ab der Pflegegeldstufe 3). Wenn Sie kein Pflegegeld erhalten oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen, ist ein entsprechendes ärztliches Attest beizubringen.
- benötigt wird ein Passfoto.
Die Ausstellung des benötigten Ausweises erfolgt kostenfrei.