Bei Umzug in Seniorenwohnhaus: Kürzere Kündigungsfrist bei Stadt-Wohnungen

Dienstag, 29.11.2022

Auf Grundlage eines Vorschlags von Bau- und Sozialressort hat sich das Stadtratskollegium dafür ausgesprochen, dass für Mieterinnen und Mieter von stadteigenen Wohnungen bei einem Umzug in ein Seniorenwohnhaus die Kündigungsfrist verkürzt wird. Grundsätzlich hat die Stadt mit ihren Mieter:innen der 1.700 stadteigenen Wohnungen eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Bei Freiwerden eines Platzes und Umzug ins Seniorenwohnhaus laufen daher die Mietverträge noch weiter.

Auf Anregung von Sozialstadträtin Anja Hagenauer und Baustadträtin Anna Schiester sollen Mieterinnen und Mieter, die in ein Seniorenwohnhaus umziehen, von dieser Regelung in Zukunft ausgenommen sein. Künftig soll nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist gelten.

Menschen nicht noch mehr belasten
„Wenn jemand ins Seniorenwohnhaus zieht, ist das ohnehin oft schon ein schwerer Schritt. Wir wollen die Leute hier nicht auch noch mit der weiterlaufenden Miete belasten“, so Sozialstadträtin Anja Hagenauer. Mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern würden hier auch schon Gespräche laufen. Diese versuchen, bei einem Umzug in ein Seniorenwohnhaus möglichst großzügig zu verfahren, wenn es um die Verkürzung der Kündigungsfrist geht. Die Stadt appelliert auch an die privaten Vermieter, beim Umzug einer Mieter:in ins Seniorenwohnhaus die Kündigungsfrist nicht voll auszureizen.

„Das ist eine Win-Win-Situation für alle. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt gehen können“, sagt Baustadträtin Anna Schiester. „Durch die kürzere Kündigungsfrist entstehen den betroffenen Senior:innen in einer ohnehin herausfordernden Lebenssituation weniger Kosten, wir können die Wohnung rascher sanieren und damit schneller an einen neuen Mieter oder eine neue Mieterin vergeben“.

Info-Z/Schrattenecker