Sicherer Badespaß braucht vernünftige Regelungen

Mittwoch, 05.05.2021

Eintrittsvoraussetzungen „3G“ (geimpft, getestet & genesen) offensichtlich auch in den Freibädern Vorgabe
Wer ab 19. Mai in einem der städtischen Freibäder schwimmen oder in der Sonne liegen möchte, kann das nur, wenn man geimpft, getestet oder genesen ist. So sieht es der aktuelle Entwurf der Verordnung des Bundes vor. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr und der Wintersaison beim Eiszauber zeigen, dass es Ziel sein muss, beim Einlass und den Wartebereichen „Staugefahren“ zu vermeiden. Darum gibt es seit heuer zusätzlich zum Besucher*innenzähler einen neuen Webshop, indem die Karten vorab online gekauft werden können. „Wenn man den Menschen endlich wieder ein Stück Normalität zurückgeben möchte, braucht es auch Regelungen mit Hausverstand“, so Vize-Bürgermeister Bernhard Auinger. „Organisatorisch werden wir auch diese Herausforderung stemmen, aber ich appelliere noch einmal an die Verantwortlichen, vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, denn wir haben in der letzten Saison schon gezeigt, dass wir den Menschen ein sicheres Badevergnügen bieten können. Wir wollen mit dem Webshop längere Warteschlangen vermeiden“, so Auinger.
Das Team der städtischen Bäder befürchtet, dass mit den zusätzlichen Kontrollen das Personal an seine Grenzen kommt. „Wir klären gerade ab, wie wir das organisieren werden. Ob wir zusätzliches Personal kurzfristig brauchen werden, steht noch nicht fest“, so Bernhard Auinger, der auf die jetzt schon gültigen Rahmenbedingungen, wie Besucher*innen-Obergrenzen, Hygienevorschriften und Abstandregeln verweist, die auch vom Personal kontrolliert werden müssen, denn jede Vorgabe ist nur sinnvoll, wenn sie dementsprechend kontrolliert wird.

Höfferer Jochen