Gnigler Tageszentrum für betreuungsbedürftige Menschen wird ausgebaut

10.06.2021
Klubberatungen zum „Masterplan Gehen“

Auf einem 2.000 Quadratmeter großen Grundstück der Stadt neben dem Bildungscampus in Gnigl soll ein barrierefreies Tageszentrum für betreuungsbedürftige Menschen errichtet werden. Der östliche Teil des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück soll dafür abgerissen werden. Das Bundesdenkmalamt hat dem bereits zugestimmt. Die Betreuungskapazitäten des Tageszentrums St. Anna der Diakonie steigen mit diesem Neubau von 10 bis 15 auf dann 18 Personen. Geplant sind zwei Geschoße, Höhe insgesamt acht Meter, wobei das zweite Geschoß zurückversetzt wird und nur das halbe Erdgeschoß ausmacht, die restliche Fläche wird begrünt. Zusätzliche Bäume werden gepflanzt und der bestehende Nussbaum erhalten. Die Abstände zu den Nachbargebäuden in der Schulstraße (östlich) werden geringer. Da diese aber ein erhöhtes Erdgeschoß haben und auf den begrünten Teil des neuen Erdgeschoßsockels blicken, wird keine wesentliche Verschlechterung der Belichtung erwartet. Nach Beratung über Begrünung, Kinderspielplatz und Zufahrtsmöglichkeiten sprachen sich alle Fraktionen für die Änderung des Bebauungsplanes (der Grundstufe) aus.

Der Grundsatzamtsbericht „Masterplan Gehen“ wird den politischen Gremien der Stadt nun vorgelegt. Ziel ist es, nicht nur die umweltorientierten Verkehrsmittel öffentlicher Verkehr und Radfahren zu stärken, sondern auch das Zu-Fuß-gehen in den Fokus zu rücken. In fünf Workshops mit zahlreichen relevanten Organisationen und Institutionen wurden sieben Handlungsfelder und 37 Maßnahmen definiert, die den seit 1995 (28 Prozent) gesunkenen Anteil an zu Fuß zurückgelegten wegen in der Stadt (2018: 19 Prozent) wieder heben sollen. Bei der Umsetzung einzelner Punkte, etwa Tempo-30-Beschränkungen, forderte die FPÖ Bürger*innenbeteiligungsprozesse ein. Die SPÖ beantragte Klubberatungen. Die Wiedervorlage erfolgt damit in zwei Wochen.

Im Jahr 2011 sollte am Firmenstandort Palfinger und Büro- und Schulungsgebäude errichtet werden. Eine Umsetzung des Projektes erfolgte nicht. Die damalige Aufstellung eines Bebauungsplans der Aufbaustufe wird deswegen nun aufgehoben: Denn die nun geplanten Adaptierungsmaßnahmen am Bestand widersprechen den damals getroffenen Festlegungen. Einstimmig, den Beschluss fasst der Senat.

Stefan Tschandl