Architekturgruppe 3 (Planungsvisite)
- Errichtung von Bauten von größerem Umfang oder Bedeutung:
- ab 500 m² bis 1.999 m² Bruttogeschoßflächen bzw.
- mehr als 5 Wohnungen
- Besonders gestaltungsrelevante Umbauten
Die Beratung erfolgt unter Vorsitz des Abteilungsvorstandes der MA 5 - Raumplanung und Baubehörde, gemeinsam mit dem Amtsleiter der MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr, den erforderlichen weiteren Sachbearbeiter*innen und einem/r für eine Funktionsperiode bestellten sogenannten externen Architekten/in.
Sachbearbeiter*in für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5024 Salzburg
Sachbearbeiter*innen für die architektonische Begutachtung