Quelle: Johannes Killer

Rasenmähen und Teppichklopfen

Einhaltung der Ruhezeiten

Arbeiter beim Rasenmähen
Rasenmähen zeitlich geregelt

Rasenmähen zeitlich geregelt
Zu einer guten Nachbarschaft gehört immer auch Rücksicht – so etwa die Einhaltung der Ruhezeiten.
In der Stadt Salzburg dürfen Gartengeräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor nur zu folgenden Zeiten verwendet werden:

  • an Wochentagen von 8 - 12 und 14 - 19 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 10 - 12 Uhr

Diese Regelung gilt für Privatpersonen ebenso wie für Firmen und Hausbetreuungen.
Strafrahmen 'Rasenmähen': bis zu 218 Euro 

Teppichklopfen zeitlich geregelt
Das Klopfen von Teppichen, Decken, Matratzen, Polstermöbeln und dergleichen ist außerhalb von geschlossenen Wohnungen
an Wochentagen nur in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.