Quelle: Stadt Salzburg/Susi Berger

Kommunalabgaben für Zweitwohnsitze und Wohnungsleerstand

 

Seit 1.1.2023 sind die Stadt Salzburg und die Gemeinden des Landes Salzburg ermächtigt zwei neue Gemeindeabgaben auszuschreiben.

  1. eine Kommunalabgabe Zweitwohnsitz - eine Abgabe auf Zweitwohnsitze,
  2. eine Kommunalabgabe Wohnungsleerstand - eine Abgabe auf Wohnungen ohne Wohnsitz;

In den folgenden Links finden Sie alle wesentlichen Eckpunkte dieser beiden neuen Abgaben.