Aktuelle Besuchsregeln in den Senioreneinrichtungen
Besuchsregeln – Allgemeine Informationen
Schutzmaßnahmen für Besuche im Seniorenwohnhaus ab 19.12.2022

Wohnen im SWH Nonntal
© Nico Zuparic
Sie werden dringend ersucht, Besuche und Dienstleistungen nur wahrzunehmen, wenn Sie sich gesund fühlen und kein Covid-Fall bzw. Verdachtsfall in Ihrem Umfeld bekannt ist.
Händedesinfektion
Desinfizieren Sie sich bei Betreten der Einrichtung und nochmals im Zimmer bzw. im Bereich die Hände.
Für Besucher:innen gilt:
- FFP2-Maske in geschlossenen Räumen und im Wohnraum der Bewohner:innen.
- Legen Sie vor dem Betreten des Seniorenwohnhauses eine FFP2-Maske an.
- Lassen Sie diese die gesamte Besuchsdauer über und bis zum Verlassen des Seniorenwohnhauses in allen geschlossenen Räumen an.
- Die FFP2-Maske ist von Ihnen selbst mitzubringen.
Ausnahmen zur Maskenpflicht und Testpflicht für Kinder:
- Keine Maske/kein Mund-Nasen-Schutz für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
- Kinder ab 7. Lebensjahr und bis vollendetem 14. Lebensjahr müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Kooperation!
Besuchsregeln für Seniorenwohnhäuser zum Herunterladen: