Menschen mit Behinderung
Die Stadt Salzburg sieht sich als Vorreiterin zum Thema Barrierefreiheit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem auch Förderungen und Beihilfen notwendig.
Förderungen und Beihilfen
- Behindertenhilfe - Hilfeleistungen nach dem Salzburger TeilhabegesetzDie Behindertenhilfe hat die Aufgabe, Personen, die auf Grund ihres Leidens oder Gebrechens nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen, Hilfe angedeihen...
- BehindertenparkplatzAuf solchen Parkplätzen dürfen AUSSCHLIESSLICH Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- BehindertenpassDer Behindertenpass des Sozialministeriumservice ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungDer § 29b-Ausweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice; Voraussetzung:
- Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung und Soziales(Online-Formular des Verwaltungsportals der Stadt Salzburg)
Bescheide in 'Leicht Lesen'
Fast alle Bescheide stellen Standardmuster dar.
Diese vom ursprünglichen C2 Niveau auf ein B1 Niveau (kurze Texte/klare Standardsprache) umzuformulieren, war und ist das Ziel.
Trotz zeitlichem Mehraufwand und den Beiblättern, die dem Bescheid nun angefügt werden müssen, ist der Nutzen klar ersichtlich:
Höhere Akzeptanz bei allen Zielgruppen, größere Nachvollziehbarkeit der Behördenentscheidungen, Inklusionsgedanke – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Zugang zu Informationen sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Projekt „Klare Worte“
Ziel dabei ist, die Amtskommunikation klar, lesbar und verständlich zu gestalten.
Sämtliche Schreiben vom Jugendamt, vom Sozialamt und von den Senioreneinrichtungen wurden und werden dabei bereits leicht verständlich formuliert und gut erfassbar strukturiert.
Gebärdensprachen-Dolmetsch-Dienst

Um gehörlosen Bürger*innen den persönlichen Kontakt zu allen Dienststellen der Stadtverwaltung zu ermöglichen, werden die Kosten der dafür erforderlichen Gebärdensprachen-Dolmetsch-Dienste übernommen.
Wahlkartenabo, einmalig, auch für weitere Wahlen zu beantragen
Barrierefreie Veranstaltungen
Leitfaden für VERANSTALTER
Die Stadt richtet ihr Verwaltungshandeln, ihre Services und ihre Veranstaltungen auf die Bewohner*innen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen aus. Dieser Leitfaden soll eine Hilfe sein, um notwendige barrierefreie Maßnahmen bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung zu berücksichtigen.