Hilfen zur Teilhabe in Leichter Sprache erklärt

Hilfen nach dem Teilhabegesetz

Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile haben.
Deshalb gibt es in Salzburg das Teilhabe-Gesetz.

In diesem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft besser teilhaben können:
Zum Beispiel

  • mit einer Arbeit
  • oder in der Schule
  • oder wenn sie den Bus benutzen
  • oder wenn sie eine Behandlung brauchen

Informieren sie sich beim InfoCenter Soziales ICS.
Telefon: 0662 8072 3230
Email:
ics@stadt-salzburg.at
Adresse:
Saint Julien Straße 20, Kiesel Gebäude
Das Kieselgebäude ist barrierefrei
Sie erreichen das Kieselgebäude mit den Buslinien: 1, 2, 3, 5, 6

    Hilfen gibt es auch bei diesen Dingen:

    Schulbesuch

    • Schultransport-Kosten
    • Haus-Unterricht

    Berufsausbildung

    • Ausbildungs-Zentrum Schloss Oberrain
    • Berufs-Ausbildung bei Rettet das Kind
    • Landes-Zentrum für Hör- und Sehbildung

    Geschützte Arbeit

    • Lohnkosten-Zuschüsse. Den Antrag stellt die Firma.

    Heil-Behandlungen

    • Drogen-Therapie
    • Gehörlosen-Ambulanzen
    • Therapie-Stationen

    Wohnen und soziale Teilhabe

    • Betreutes Wohnen
    • Mobile Wohnbetreuung
    • Werkstätten