Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl 2024 in Leichter Sprache

Am 10. März 2024 wählt Salzburg einen neuen Gemeinderat.
Am 10. März 2024 wählt Salzburg auch einen neuen Bürgermeister.
Der Bürgermeister wird direkt gewählt. Das bedeutet, dass die Person Bürgermeister wird, die von den Wählern der Stadt Salzburg die meisten Stimmen bekommt.

Parteien, die bei dieser Wahl antreten, heißen wahlwerbende Parteien.

Personen, die als Bürgermeister vorgeschlagen werden, heißen Kandidaten oder Kandidatinnen. Wenn am 10. März kein Kandidat oder keine Kandidatin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, muss nochmals gewählt werden. Diese Wahl heißt engere Wahl des Bürgermeisters. Sie wird auch als Stichwahl bezeichnet. Dort treten nur mehr die zwei Kandidaten oder Kandidatinnen an, die bei der Wahl am 10. März die meisten Stimmen erhalten haben.

Hier beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl

  • Wer darf wählen?
  • Wie geht das mit dem Wählen?
  • Wählen mit einer Wahl-Karte

Am Sonntag, 10. März 2024, findet in der Stadt Salzburg die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters statt.

Kontakt zum Wahl-Amt
Adresse: Kiesel-Gebäude
Saint Julien-Straße 20, 4. Stock
5024  Salzburg
Telefon: 0662 8072 3530
Email:  wahlamt@stadt-salzburg.at

Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Menschen mit einer österreichischen Staats-Bürgerschaft und EU-Bürger.
Sie müssen in der Stadt Salzburg wohnen. Und sie müssen am Wahl-Tag 16 Jahre alt sein.

Wo kann ich wählen?
Der Ort zum Wählen heißt Wahl-Lokal.

Wie weiß ich, ob ich wählen darf?
Sie bekommen mit der Post eine amtliche Wahl-Information. Diese Wahl-Information kommt ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl.

Stehe ich im Wähler-Verzeichnis?
Das können Sie selbst zwischen 22. Jänner 2024 und 26. Jänner 2024 überprüfen.  
Das Wähler-Verzeichnis finden Sie im Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt ist im Kiesel-Gebäude im 4. Stock.
Die Adresse lautet: St. Julien-Straße 20.
Fragen Sie nach Herrn Pfeifenberger im Zimmer 455.

Was muss ich zur Wahl mitnehmen?
Nehmen Sie einen Ausweis mit einem Foto von Ihnen mit. Zum Beispiel einen Reise-Pass.
Oder einen Personal-Ausweis.

Wo kann ich wählen?
Vor der Wahl bringt die Post einen Brief. Das passiert 3 Wochen vor der Wahl.
Dieser Brief heißt Wahl-Information.
In der Wahl-Information steht, an welchem Ort Sie wählen können.
Der Ort heißt Wahl-Lokal.

Wo bekomme ich den Stimm-Zettel?
Im Wahl-Lokal zeigen Sie Ihren Ausweis her.
Dann bekommen Sie einen Umschlag mit zwei Stimm-Zetteln.

Ein Stimm-Zettel ist für die Gemeinderats-Wahl.

Ein Stimm-Zettel ist für die Bürgermeister-Wahl.  
Mit den zwei Stimm-Zetteln gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Dort machen Sie auf einem Stimm-Zettel ein Kreuz bei der Partei, die Sie wählen wollen.

Dort machen Sie auf dem anderen Stimm-Zettel ein Kreuz bei der Person, die Sie wählen wollen.

Dann geben Sie beide Stimm-Zettel in den Umschlag.
Den Umschlag stecken Sie in die Wahl-Urne.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, kann eine Begleit-Person in die Wahl-Kabine mitkommen.

Die Wahl ist frei und geheim
Das heißt:

  • Ich kann selbst aussuchen, welche Partei ich wähle.
  • Ich kann selbst aussuchen, welchen Kandidaten ich wähle.
  • Wenn ich wähle, schaut mir niemand zu.
  • Ich muss niemandem sagen, wen ich gewählt habe.

Wählen mit Wahl-Karte

Manche Menschen sind am Wahl-Tag vielleicht nicht in Salzburg.
Oder sie sind schon länger krank.
Dann können sie mit einer Wahl-Karte wählen.

Mit der Wahl-Karte können Sie in ein anderes Wahl-Lokal in Salzburg gehen.
Oder Sie schicken die Wahl-Karte mit der Post. Das nennt man Brief-Wahl.

Wo bekomme ich die Wahl-Karte?

  • Die Wahl-Karte können Sie vorher abholen.

Im Schloss Mirabell, im Passamt 2.
Bringen Sie einen Ausweis mit.

  • Sie können die Wahl-Karte auch schriftlich bestellen.

Das müssen Sie spätestens bis zum 7. März tun.
Oder Sie beantragen die Wahl-Karte persönlich.
Das müssen Sie auch bis spätestens 7. März bis 16 Uhr tun.

Wenn eine Stichwahl stattfindet, können Sie wieder mit einer Wahl-Karte wählen.

Die Wahl-Karte für die Stichwahl müssen Sie bis spätestens 21. März beantragen.

Rufen Sie am besten im Wahl-Amt an.
Das ist die Nummer vom Wahl-Amt: 0662/8072 3530

Achtung: 
Wenn Sie in Ihrem Wahl-Lokal wählen, brauchen Sie keine Wahl-Karte!
 

Sie haben eine Wahl-Karte bestellt und sind am Wahl-Tag doch zu Hause?
Dann müssen Sie die Wahl-Karte in Ihr Wahl-Lokal mitnehmen.