Quelle: Alexander Killer

Privater Hauskanal

Die privaten Hauskanalanschlüsse entwässern die Objekte bis zum Anschlusspunkt an den öffentlichen Hauptkanal (Sammelkanal  - oft in Straßenmitte).
Die Reinigung, Erhaltung und Sanierung dieser privaten Hausanschlussleitungen obliegt den Grundstückseigentümern.
Kanalbaubewilligung
Folgende Maßnahmen sind behördlich zu genehmigen bzw. ist hierfür beim Kanal- und Gewässeramt ein Kanalprojekt vorzulegen:

  • Neuerrichtung eines Hauskanalanschlusses an die öffentliche Kanalisation
  • Neuerrichtung von Grundstücksentwässerungen außerhalb des Objektes (z.B. neuer Anschluss an bestehenden Hausanschlussschacht)
  • Erweiterung oder Abänderung von bestehenden Entwässerungssystemen
  • Sanierungsmaßnahmen (grabenlos und offene Bauweise)

Vor Ausarbeitung eines Kanalprojekts wird zur Abklärung der technischen Grundlagen und Projektdetails um Rücksprache bei einem der zuständigen Sachbearbeiter ersucht.
Hinweis:
Erforderliche Unterlagen für die Erstellung eines Kanalbauprojekts (Bestandspläne Hauskanalisation, Übersichtsplan öffentliche Kanalisation) erhalten Sie nach  schriftlicher Anfrage per E-Mail an das Kanal- und Gewässeramt.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) können Ihnen diese Unterlagen erst nach Vorlage einer Vollmacht des Grundstückeigentümers oder einer Auftragsbestätigung zugesendet werden.

Kanal- und Gewässeramt
Adresse: Faberstraße 11, 5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2452
Fax: +43 662 8072 3485
E-Mail: kanalamt@stadt-salzburg.at
Ing. Daniel Desch
Hauskanalanschlüsse
Ing. Stefan Wörndl
Hauskanalanschlüsse
Kanalbaubewilligung

Erforderliche Unterlagen für die Erstellung von einer Kanalbaubewilligung (Bestandspläne Hauskanalisation, Übersichtsplan öffentliche Kanalisation) erhalten Sie nach einer schriftlichen Anfrage per E-Mail an kanalamt@stadt-salzburg.at. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) können Ihnen diese Unterlagen erst nach Vorlage einer Vollmacht des Liegenschaftseigentümers oder einer angehängten Auftragsbestätigung zugesendet werden.
Nach erteilter Kanalbaubewilligung sind dem Amt folgende Bestätigungen fristgerecht zu übermitteln:

  • Baubeginn mittels Formular Baubeginnsanzeige
  • Bauvollendung mittels Formular Bauvollendungsanzeige, inklusive dazugehörige Ausführungsbestätigungen
  • Druckprotokolle gemäß Ö-Norm B2503 lt. Bescheid
  • Einbaubestätigung(en) – mittels Formular Einbaubestätigung

Abwassertechnische Begutachtung

Im Rahmen von Baubewilligungs- und Bauplatzverfahren in der Stadt Salzburg wird jede Einreichung abwassertechnisch begutachtet. Technische Besonderheiten sind im Vorfeld mit dem Sachverständigen abzuklären.

Kanalverwaltung
Adresse: Faberstraße 11, 5024 Salzburg
E-Mail: kanalamt@stadt-salzburg.at
Kajetan Steiner
Sachverständigendienst, Hauskanalanschlüsse

Betriebliche Abwässer - Indirekteinleitung

Begutachtung von Abwasserentsorgung von Betrieben

Im Rahmen von gewerberechtlichen Verfahren wird die Abwasserentsorgung von Betrieben (Kleingewerbe bis Industrie) u.a. auf Grundlage der Indirekteinleiterverordnung (§ 32b WRG) begutachtet.
Zum Schutz der Kanalisationsanlage, Kläranlage und in weiterer Folge der Fließgewässer unterliegen diese nicht häuslichen Abwässer besonderen gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Einleitung von gewerblichen Abwässern ist die Zustimmung des RHV Salzburg und Umlandgemeinden erforderlich.

Chemotechnischer Amtssachverständiger, Indirekteinleiter
Kanal- und Gewässeramt
Adresse: Faberstraße 11, 5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2452
Fax: +43 662 8072 3485
E-Mail: kanalamt@stadt-salzburg.at
Ing. Michael Nothnagel
Indirekteinleiter, Sachverständigendienst