Gesundheitsrecht: Epidemiegesetz
Land Salzburg: Corona - Anträge und Maßnahmenpakete
Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz
Formulare: Meldungen nach dem Epidemiegesetz
- Epidemiegesetz - ErstanzeigeFormular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Zu verwenden binnen 24 Stunden, auch wenn die Anzeige bereits in anderer Weise (z.B. telefonisch oder mündlich) erfolgte.
- Epidemiegesetz - SchlussanzeigeFormular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde über die Krankenhausaufnahme, Übersiedlung, Genesung oder den Tod eines von einer anzeigepflichtigen Krankheit Betroffenen.