Mietwohnung beantragen

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Vergabe einer Wohnung, ist ein gültiger und vollständiger Antrag. 
  • Ohne Nachweise keine Punkte: als Grundlage für den Erhalt von Punkten dienen die jeweils erforderlichen Nachweise, die vom Wohnungswerber von sich aus beizubringen sind. 
    Die Punkte setzen sich zusammen aus den Punktebewertungen (für aktuelle Wohnsituation, Persönliche Voraussetzungen, Punkte für Notlagen und Zusatzpunkte) und Punkteberechnung nach dem Einkommen.

Persönliche Voraussetzungen

Wer kann eine Wohnung in der Stadt Salzburg beantragen

  • Österreichische Staatsbürger:innen
  • EWR- und Schweizer Bürger:innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger:innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
  • Deutsche Staatsbürger:innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid#

Weitere Voraussetzungen

  • mindestens 18 Jahre alt oder
  • mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
  • mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung 
  • Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg:
    bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Hauptwohnsitz gemeldet oder
  • berufstätig in der Stadt Salzburg:
    bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig
  • der Wohnbedarf kann nicht durch Eigentum (Wohnung, Haus) in der Stadt Salzburg oder in zumutbarer Entfernung zur Stadt Salzburg abgedeckt werden
  • Ihr monatliches Netto-Haushaltseinkommen darf die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Einkommen

Für die Berechnung des Einkommens werden die vollständigen Einkommensunterlagen der antragstellenden und aller mitziehenden Personen des vergangenen Jahres herangezogen.

  • Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
    Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Rehageld, Pensionsleistungen, öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe, Stipendien, Studienbeihilfen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und sonstige Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben.
  • Unterhaltszahlungen, Gehaltspfändungen, Unterhaltspfändungen sowie Abschöpfungsverfahren und Zahlungspläne werden  berücksichtigt.
  • Pflegegeld wird nicht als Einkommen gerechnet.

Höchszulässiges Einkommen:
1 Person                     2.392 Euro
2 Personen                  3.680 Euro
3 Personen                  3.956 Euro
4 Personen                  4.416 Euro
5 Personen                  4.692 Euro
6 Personen                  4.968 Euro
Mehr als 6 Personen     5.336 Euro

Erforderliche Unterlagen

Scannen (für das Online-Formular) oder kopieren (für das pdf-Formular) Sie bitte alle notwendigen Unterlagen und übermitteln uns dann alle diese Daten zur Überprüfung.

Wir benötigen von der antragstellenden Person diese Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
    - Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
    - Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    - Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
    - Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
    - Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
    - Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
    - Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
    - Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
  • Falls Sie sich scheiden lassen: Scheidungsurteil oder zumindest den Nachweis über die Einreichung der Scheidung
  • Wenn Sie verheiratet sind, aber getrennt leben: Gerichtliche Genehmigung oder Vergleich der gesonderten Wohnungsnahme
  • Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
  • Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
  • Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
  • Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Positiver Asylbescheid, Nachweis des unbefristeten Aufenthaltes, „Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen“
  • Nachweis über Ihre aktuelle Wohnsituation:
    - Mietvertrag der Wohnung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder bei Anmietung eines Pensionszimmers die Bestätigung Ihres Vermieters und einen Wohnungsplan (Größe und Einteilung)
    - Wenn Sie in einer Eigentums- oder Dienstwohnung leben, dann benötigen wir den Kauf-bzw. Dienstvertrag,
  • Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten: z.B. Kontoauszug
  • Nachweis über die Einzahlung der letzten Monatsmiete: z.B. Kontoauszug
  • Wenn Sie unverschuldet Ihre Wohnung verlieren: Nachweis über Wohnungsverlust z.B. Bestätigung Vermieter:in, gerichtliches Räumungsurteil
  • Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe
  • Wenn Sie ein Kind erwarten: Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat (Mutter-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 – errechneter Geburtstermin)
  • Wenn ein gesundheitlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt benötigen wir einen Nachweis über Gesundheitsschädigung oder eine aktuelle Bestätigung vom Facharzt
  • Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
  • Wenn Sie im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung

Wenn weitere Erwachsene im neuen Haushalt wohnen werden, benötigen wir von diesen Personen die Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
    - Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
    - Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    - Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
    - Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
    - Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
    - Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
    - Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
    - Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
  • Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
  • Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
  • Unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Wenn die Erwachsenen keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
  • Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
  • Wenn die Personen im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung

Wenn Kinder und Jugendliche im neuen Haushalt wohnen werden, benötigen wir diese Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Wenn Sie für Kinder oder Jugendliche Unterhalt bekommen: Nachweis über Anspruch auf Unterhalt
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr: z.B. Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Waisenpensionsbescheid, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Stipendien oder Studienbeihilfe, Sozialunterstützung, Nachweis von sonstigen einkommensrelevanten Leistungen
  • Wenn Kinder oder Jugendliche keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
  • Für Jugendliche, die eine Lehrlingsausbildung machen: Lehrvertrag

Zusatzpunkte:

  • bekommen alle Personen in einem Antrag, ab 18 Jahren, wenn sie diese Nachweise bringen z.B. positiven Pflichtschulabschluss an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache oder einen höherwertigen Schulabschluss, eine Integrationsvereinbarung oder ein positives Zeugnis B1-Niveau, eine Bestätigung eines zertifizierten Institutes über die Sprachstanderhebung (Liste siehe unten) oder eine Bestätigung über die Beherrschung der österreichischen Gebärdensprache
  • bekommt die antragstellende Person, wenn sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend Freiwilligenarbeit leistet (Bestätigung des Vereins mit der Auflistung der Tätigkeit und der jährlichen Stundenanzahl von mindestens 90)

Häufig gestellte Fragen