Waldfeststellungsverfahren

gemäß § 5 ForstG 1975

Wald im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen definiert sich als eine mindestens 1000 m² große Grundfläche, welche von forstlichen Gehölzen bestockt wird.
In der Regel ist Wald als solcher im Grundkataster ausgewiesen und im Flächenwidmungsplan kenntlich gemacht.
Rechtlich alleine maßgeblich ist jedoch der Zustand in der Natur.
Bestehen nun Zweifel an der forstrechtlichen Waldeigenschaft so ist dies in einem eigenen Waldfeststellungsverfahren abzuklären.
Benötigte Dokumente

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate),
    1 -fach mit C-Blatt für die beanspruchten Grundstücke
  • Lageplan mit Darstellung der beantragten Fläche, 3-fach