Behördengänge Steuern und Abgaben
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Sollte zur Antragstellung eine persönliche Identifikation erforderlich sein, so ist dieses Formular mit dem Hinweis "Identifikation im Bürgerportal erforderlich" gekennzeichnet. Diese Identifikation kann entweder über Benutzername/Passwort oder Handy-Signatur erfolgen.
Digitales Angebot zu den behördlichen Angelegenheiten von
- Abgabekonten - KontoeinsichtMöglichkeit Informationen über die eigenen Abgabekonten abzurufen. Dabei werden pro Abgabekonto die Salden inkl. Kontobewegungen angezeigt. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- HundesteuerersatzmarkeBei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- KommunalsteuerDer Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne die jeweils in einem Monat gewährt worden sind. Zur Feststellung der Kommunalsteuerpflicht steht ein Fragebogen zur Verfügung.
- Allgemeine NächtigungsabgabeFür Nächtigungen in Unterkünften im Gemeindegebiet, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen ist die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Besondere NächtigungsabgabeFür Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Spielapparate, SpielautomatenSpielapparate, Spielautomaten und Unterhaltungsapparate sind anzumelden und Vergnügungssteuer zu entrichten.
- Veranstaltungen VergnügungssteuerVeranstaltungen sind beim Stadtsteueramt anzumelden da Vergnügungssteuer zu entrichten ist.