Förderung Bildende Kunst

Vorgangsweise und Formulare bei Ansuchen um Förderungen; Schwerpunkte der Fördermaßnahmen

Die Stadt Salzburg gewährt KünstlerInnen spezifische Förderungen, wobei ein näherer Lebens- und Schaffensbezug zur Stadt von Vorteil ist. Kunstschaffende, die diesen Kriterien entsprechen und die allgemeinen Förderbedingungen akzeptieren, können bei Katalog- oder Buchproduktionen um Subvention ansuchen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kommt es zur Teilabdeckung von Projektkosten, die wiederum an den Wirkungsraum der Stadt Salzburg gebunden sein müssen. Ausgeschlossen sind Subventionen etwa bei der Erstellung privater Werbemittel wie Websites. Vereine können nach einer Prüfung der Modalitäten um Jahressubvention zur Sicherstellung des Betriebes ansuchen, wobei Mehrfachförderungen durch verschiedene Magistratsstellen ausgeschlossen sind.

Eingeführt hat die Stadt Salzburg die Praxis der Mittelfristigen Förderung, die größeren Institutionen längerfristige Planungen erlaubt. In diese Förderkategorie fallen der Salzburger Kunstverein, die Galerie Fotohof und die Galerie 5020.
Die Internationale Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg wird zum größeren Teil paritätisch von Stadt und Land Salzburg sowie vom Bund subventioniert.

Voraussetzungen
Grundsätzlich fördert die Stadt Salzburg Institutionen und Vorhaben, die innerhalb des Stadtgebietes stattfinden oder mit der Stadt Salzburg oder deren Bewohnern in direktem Zusammenhang stehen.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss , Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.