Grabanlage - Errichtung

Zur Grabanlage gehört der Grabstein, die Grabeinfassung und der Sockel.

Voraussetzungen:
Für die Errichtung einer Grabanlage ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung und es sind die Friedhofsordnung und die Sondervorschriften für die betreffende Gräbergruppe maßgebend.
Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich, vor der Bestellung eines Grabmales sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.

Vor Einlangen der Genehmigung ist der Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten verboten.
Frist: Ein Monat nach Einbringung des Ansuchens

Kosten:
für die Einbringung des Ansuchens 14,30 Euro Bundesabgabe und für die Bearbeitung 40 Euro Verwaltungsabgabe.

Zu Beachten:
Ein vollständig ausgefülltes Ansuchen ist notwendig. Das Ansuchen ist vom Benutzungsberechtigten und von einem befugten Gewerbetreibenden (Steinmetzbetrieb) zu unterfertigen.
Auf der Rückseite des Ansuchens ist eine planliche Darstellung der geplanten Ausführung der Grabanlage anzubringen. 

Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale werden auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofverwaltung entfernt.