Ermäßigungen / Befreiung von Kinderbetreuungsbeiträgen
Ermäßigungen und Befreiungen vom Besuchsbeitrag können unter Berücksichtigung der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse auf Antrag gewährt werden. Änderungen im Familieneinkommen müssen umgehend der MA 2/02 Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen mitgeteilt werden, um eine entsprechende Neuberechnung vornehmen zu können.
Für Bastelbeiträge und Essensgeld können keine Ermäßigungen gewährt werden.
Damit der Antrag auf Ermäßigung bei der Stadt gestellt werden kann, muss vorher ein Zuschuss aus dem Kinderbetreuungsfonds des Landes Salzburg zu den Kinderbetreuungskosten beim Amt der Salzburger Landesregierung, Referat für Familien und Generationen, Postfach 527, 5010 Salzburg, beantragt werden.
Das Ansuchen für den ermäßigten Kindergartenbesuch ist an keine Frist gebunden.
Eine eventuelle Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Benötigte Dokumente:
Bei einem ggf. noch notwendigen Ermäßigungsansuchen bei der Stadt Salzburg müssen die Eltern in der Folge die Bestätigung über die Höhe des bewilligten Zuschusses aus dem Kinderbetreuungsfonds beilegen!
Bei laufendem Bezug von Sozialunterstützung oder Kinderbetreuungsgeld (AMS) wird keine Ermäßigung gewährt.