Bürgerportal

Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular, entweder als Online-Formular oder als PDF-Formular.

Manche Bürgerinteraktionen, erfordern aus Datenschutzrechtlichen Gründen ein höheres Niveau an Identifizierung und Sicherheit. Dafür bietet die Stadt Salzburg einen personalisierten Zugang über das Bürgerportal der Stadt Salzburg. Hier können "zertifizierte" Bürger und Unternehmen Anträge einbringen, Statusabfragen stellen und so auf ihre Datenschutzrechtlich sensiblen Verwaltungsdaten zugreifen.
Die Allgemeine Nächtigungsabgabeerklärung und die Kontoeinsicht für Abgabekonten benötigen diese erhöhte Sicherheit und mit dem hier zur Verfüung gestellten Online-Formular können Sie eine Benutzerkennung für das Bürgerportal beantragen

Der/Die Kontoeigentümer/in für ein Abgabekonto (Grundsteuer, Hundesteuer, Nächtigungsabgabe, etc.) kann eine natürliche Person oder eine Juristische Person sein.
Der Zugang zum Bürgerportal ist allerdings personalisiert - also nur für eine natürliche Person möglich. 
Ist die Kontoeigentümer/in allerdings eine Juristische Person - also einer Firma (Hotel, Rechtsanwaltskazlei, Steuerberatung, etc.), so benötigt die Antragstellende natürliche Person, eine Vollmacht einer für die Firma berechtigte Person (Unterschrift und Firmenstempel) e Teiesi F ist - benötigt ein Antragsteller    . 
Darum ist beim Zugangsantrag einer Person für mehrere Konten auch nur ein Antrag nötig!