Zusatzleistungen für Sonderbedarf in der SUG

Sie benötigen eine Küche, Einrichtung, Möbel, Erstausstattung, finanzielle Hilfe nach einer Geburt...?

Soweit die Leistungen der Sozialunterstützung im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht ausreichen, können zusätzliche Leistungen  im unbedingt erforderlichen Ausmaß (Sonderbedarfe) in Form von Geldleistungen, Sachleistungen, Haftungen u.a. gewährt werden.
Sonderbedarfe gibt es für die Abdeckung eines erhöhten Bedarfs bei

  • Familien mit Kindern
  • Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum 

Voraussetzungen: Hilfe für Sonderbedarfe erhalten nur Personen, die einen Anspruch auf Sozialunterstützung haben.
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen

  1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen,
  2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
  3. Per Fax: 0662/8072-3209,
  4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
  5. Persönlich abgeben im Sozialamt:
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten.

Benötigte Dokumente: Siehe Formular