Änderungsmeldung für die Mindestsicherung
Gemäß § 27 Salzburger Mindestsicherungsgesetz ist jegliche Änderung der Lebenssituation unverzüglich dem Sozialamt zu melden.
Dies beinhaltet Änderungen der Vermögens-, Einkommens-, Familien- oder Wohnsituation, Aufenthalte in Kranken- und Kuranstalten oder vergleichbaren stationären Einrichtungen bzw. Auslandsaufenthalte.
Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 3.000,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstraße bis zu einer Woche zu ahnden. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind zurückzubezahlen.
Voraussetzungen: Sie beziehen laufend BMS, Ihre Leistungen enden und Ihre Lebensumstände haben sich geändert.
Benötigte Dokumente: Legen Sie der Änderungsmeldung alle notwendigen Unterlagen bei.
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen
- Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen
- Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
- Per Fax: 0662/8072-3209
- Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at
- Persönlich abgeben im Sozialamt: Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten
Formulare
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Änderungsmeldung der LebensumständeMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie Ihre geänderten Lebensumstände bekannt geben.
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Änderungsmeldung der LebensumständeMit diesem pdf-Formular können Sie Ihre geänderten Lebensumstände bekannt geben. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.