Behördengänge Verkehr und Straßenraum
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot zu den behördlichen Angelegenheiten von
- BaustellenbewilligungArbeiten auf oder neben der Straße nach der StVO 1960, § 90.
- BaustellenbeginnmeldungZur Vermeidung von Beschädigungen oder Störungen bestehender Leitungsanlagen
- BaustellenfertigstellungsmeldungZur Bekanntgabe der Fertigstellung von Grabungsarbeiten
- Grabe- und EinbauerlaubnisFestlegung der Lage von Leitungen im Fahrbahn- und Gehsteigbereich. Geordneter Einbau nach ÖNORM B2533
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner*innenBewohner*innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer*innenFür die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer*innenUnternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.
- Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung: VerlängerungUnter gewissen Voraussetzungen gewährt die Stadt Verlängerungen für Ausnahmegenehmigungen gem § 45 StVO 1960
- Straßenpolizeiliche AusnahmebewilligungenStraßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von Verkehrsbeschränkgungen