Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben mit einer Baumasse (umbauter Raum) von mehr als 5.000 m³

gem. § 5 Abs. 8 Sbg. Baupolizeigesetz

Dem Ansuchen um Bewilligung von Bauvorhaben mit einer Baumasse von mehr als 5.000 m³ ist ein Konzept über die Vermeidung und ordnungsgemäße Trennung und Behandlung der bei der Bauführung anfallenden Abfälle einschließlich der hiefür erforderlichen Einrichtungen (Abfallwirtschaftskonzept) anzuschließen. Auf das Abfallwirtschaftskonzept finden die Bestimmungen über technische Beschreibungen Anwendung.

Inhalte eines Abfallwirtschaftskonzeptes:
Im Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben sind Maßnahmen der Abfallvermeidung, der getrennten Erfassung, Trennung, Lagerung, Behandlung und Weitergabe an ein dafür befugtes Entsorgungsunternehmen samt der dafür erforderlichen Einrichtungen anzuführen und bei der eigentlichen Bauführung zu beachten.