Behördengänge Bauverfahren
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot - alphabtisch aufgelistet
- Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben mit einer Baumasse (umbauter Raum) von mehr als 5.000 m³Bauvorhaben mit einer Baumasse von mehr als 5.000 m³ ist ein Konzept über die Vermeidung, ordnungsgemäße Trennung und Behandlung der bei der Bauführung anfallenden Abfälle anzuschließen.
- Adress-, Gebäude- und WohnungsregisterDie Baubehörde ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben.
- Antennentragmast-Anlagen nach BauPolG (Dachsendeanlagen)Antennenanlagen (Mastkontruktion) auf Gebäuden können Baubewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag der Baubehörde.
- Antennentragmast-Anlagen nach Ortsbildschutz (freistehend Anlagen)Freistehende Antennenanlagen (Mastkontruktion) können gemäß Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 Bewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag des Verkehrs- und...
- Ausnahmegenehmigungen betreffend Mindestabstand und bautechnischer ErfordernisseDie Baubehörde kann Ausnahmen auf Antrag (Mindestabstand, technische Erfordernisse) zulassen.
- Aufzugsanlagen - veringerte SchutzräumeEine Ausnahme für verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs von Aufzügen kommt nur in Betracht, wenn nachvollziehbare juristische oder technische Gründe vorliegen.
- Austauschplan - Planänderungen vor der ErstgenehmigungBei Änderungen in der Planung (vor der Erstgenehmigung) muss mittels Austauschplänen um Genehmigung angesucht werden.
- Änderungsplan - Planänderung nach der ErstgenehmigungGeringfügige Abweichungen der Ausführung der baulichen Anlage vom Inhalt der Bewilligung sind von der Baubehörde nachträglich zu genehmigen.
- BaubeginnanzeigeDer Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen.
- Baubeschreibung - auch für das Vereinfachte VerfahrenBeschreibung des Bauplatzes und der geplanten baulichen Maßnahme.
- Baubewilligungsansuchen - auch für Abbruch von BautenArt und Umfang des Vorhabens bestimmen die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens
- Baumfällung - AnsuchenWer beabsichtigt, einen unter Schutz stehenden Baum zu entfernen oder ihn zum möglichen Nachteil des Bestandes zu verwenden, hat darum vor Durchführung unter Anschluss eines Lageplanes anzusuchen.
- BauplatzerklärungVerfahren zur Feststellung ob eine Grundfläche für eine Bebauung geeignet ist.
- Bauvollendung - KollaudierungDie Vollendung der bewilligungspflichtige Maßnahme ist der Baubehörde anzuzeigen: Bauvollendungsanzeige und Technische Bauvollendungsanzeige
- Sonstige Formulare / Vorlagen zum Ansuchen Baubewilligungspflichtiger MaßnahmenBestätigung Planungsbefugnis, ROG-Erklärung, Zustimmungserklärungen zu bewilligungspflichtigen / baulichen Maßnahmen.
- Erforderliche Bestätigungen fertiggestellter bewilligungspflichtiger MaßnahmenBestätigung des unabhängigen Sachverständigen, des Profstatikers sowie eine Bestätigung über die Mechanische Festifkeit und Standsicherheit.
- Einzelbewilligung gem. ROG
- Gasfeuerungsanlagen - Änderungen / Austausch (in der Altstadt Zone 1/ Zone 2)
- Grundverkehrsgesetz - BescheinigungBitte verwenden Sie den Online-Antrag um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen!
- Grundverkehrsgesetz - NutzungserklärungenErklärung Baugrundstücke, Gebäude oder Teile davon auf Baugrundstücken weder selbst als Zweitwohnung zu nutzen noch durch Dritte als Zweitwohnung nutzen zu lassen.
- HausnummerntafelnAlle Bauten, die Aufenthaltsräume für Menschen enthalten, müssen an den Seiten, die den öffentlichen Verkehrsflächen zugekehrt sind, mit Orientierungsnummern versehen sein.
- Luft-Wärmepumpe/Klimaanlage(für Planänderungen nach der Erstgenehmigung)
- Nachträglichen WärmedämmungDie nachträgliche Wärmedämmung ist anzeigepflichtig (Außenwände bis 20 cm, Dächer bis 30 cm)
- Naturschutzrechtliche BewilligungFür Eingriffe in geschützte Gebiete, ferner im Bereich von Naturdenkmälern, ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
- Projektanmeldung zur Gestaltungsbeiratssitzung
- Voranfrage zur Planungsvisite