Bescheinigung nach dem 2a. Abschnitt des Grundverkehrsgesetz 2001
Der Erwerb von bestimmten Rechten (insbesondere Eigentum, Fruchtnießungsrecht, Baurecht) an Grundstücken sowie an Gebäuden oder Teilen davon (Grundverkehr) unterliegt den näheren Regelungen des Grundverkehrsgesetzes 2001.
"Zweitwohnsitz-Paket":
gemäß Abschnitt 2a Grundverkehrsgesetzes 2001 - GVG: sog. "Anzeige-Erklärungsmodell" als zentrale Regelung.
Zielsetzung dieser Regelungen ist, die mit der starken Zunahme des Zweitwohnsitzerwerbers verbundenen negativen Auswirkungen einzudämmen.
Demnach sind bestimmte Rechtsgeschäfte, die Baugrundstücke betreffen, vom Rechtserwerber dem Bürgermeister anzuzeigen. Anlässlich der Anzeige des Rechtsgeschäfts hat der Rechtserwerber eine Nutzungserklärung des Inhalts abzugeben, dass er den Vertragsgegenstand weder selbst noch durch Dritte als Zweitwohnung nutzen bzw. nutzen lassen wird. Darüber hat der Bürgermeister eine Bescheinigung auszustellen.
Überdies fällt die Überwachung der Übereinstimmung der Nutzung eines Baugrundstückes mit der Nutzungserklärung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Das Ansuchen ist mit folgendem Online-Antrag einzubringen:
- Grundverkehrsgesetz - BescheinigungBitte verwenden Sie den Online-Antrag um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen!
- Grundverkehrsgesetz - NutzungserklärungenErklärung Baugrundstücke, Gebäude oder Teile davon auf Baugrundstücken weder selbst als Zweitwohnung zu nutzen noch durch Dritte als Zweitwohnung nutzen zu lassen.
Service und Kontakt
Tel: +43 662 8072 3321
Fax: +43 662 8072 3399
E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.at