Baustellenbeginnmeldung

Um Beschädigungen oder Störungen bestehender Leitungsanlagen zu vermeiden, müssen Grabungen den Leitungsverwaltungen bekanntgegeben werden, damit die betroffenen Verwaltungen die Möglichkeit haben, rechtzeitig ihrerseits notwendige Maßnahmen zu treffen.
Der Grabungswerber muss mindestens 7 Tage vor Baubeginn der Grabungsarbeiten dies schriftlich bekanntgeben. In dringenden Fällen kann das auch telefonisch im Voraus erfolgen.