SEVESO-Inspektion

Bekanntgabe einer SEVESO-Inspektion 2023

Am 9.5.2023 fand bei der TBG-Tanklager-Betriebsgesellschaft mbH eine SEVESO-Inspektion nach Abschnitt 8a GewO 1994 statt.
Weiterführende Informationen sind im Baurechtsamt der Stadt Salzburg erhältlich.

Bekanntgabe einer SEVESO-Inspektion 2022

Am 18.10.2022 fand am Standort Heizkraftwerk Nord der Salzburg AG eine SEVESO-Inspektion nach Abschnitt 8a GewO 1994 statt.
Weiterführende Informationen sind im Baurechtsamt der Stadt Salzburg erhältlich.

Bekanntgabe von SEVESO-Inspektionen 2020

SEVESO-Inspektionen nach Abschnitt 8a GewO 1994 wurden am 25.6.2020 am Standort Heizkraftwerk Nord der Salzburg AG und am 9.7.2020 bei der TBG Tanklager-Betriebsgesellschaft mbH durchgeführt.
Weiterführende Informationen sind im Baurechtsamt der Stadt Salzburg erhältlich.

Bekanntgabe einer SEVESO-Inspektion 2018

Am 9.7.2018 fand am Standort Heizkraftwerk Nord der Salzburg AG eine SEVESO-Inspektion nach Abschnitt 8a GewO 1994 statt.
Weiterführende Informationen sind im Baurechtsamt der Stadt Salzburg erhältlich.

Seveso III-Richtlinie

Die Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit.

Seveso II-Richtlinie 96/82/EG
Die Richtlinie löst die Seveso II-Richtlinie 96/82/EG ab und gilt seit 1.6.2015. Sie wurde für den Geltungsbereich gewerblicher Betriebsanlagen durch die GewO-Novelle BGBl. I Nr. 81/2015 (Abschnitt 8a,  Anlage 5) idF BGBl. I Nr. 155/2016 und eine Novelle der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBl. II Nr. 229/2015, umgesetzt.