Stadtsenat und Ausschüsse

Alle Sitzungen von Stadtsenat, Gemeinderatsausschuss, Kulturausschuss, Sozialausschuss, Bau- und Umweltausschuss, Planungsausschuss und Kontrollausschuss mit allen Terminen, Informationen, Ergebnisprotokollen und Video-Mitschnitten:

Stadtsenat

Sitzverteilung: ÖVP 5, SPÖ 4, GRÜNE 2, FPÖ 1 (GRW 2019)

Der Stadtsenat ist das zweitwichtigste Gremium und besteht aus zwölf Mitgliedern (aufgeteilt laut Wahlergebnis) unter dem Vorsitz des Bürgermeisters.
Der Stadtsenat ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten und hat überdies die Aufgaben zu besorgen, die ihm nach gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates zukommen (§ 48 Salzburger Stadtrecht 1966).
Dem Stadtsenat obliegt in den Angelegenheiten seines Wirkungskreises die Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder, soweit er hiezu ermächtigt ist, auch die Beschlussfassung an seiner Stelle.
Wirkungskreis laut GGO Gemeinderatsgeschäftsordnung

  • Alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur und Angelegenheiten, in denen bedeutungsvolle Rechtsfragen mitspielen, auch wenn fachlich die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses gegeben ist.
  • Alle Angelegenheiten finanzieller Natur, soweit nicht ein anderer Ausschuss zur Beschlussfassung oder der Bürgermeister bzw. ein Bürgermeister-Stellvertreter oder Stadtrat ressortmäßig zuständig ist.
  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Stadtplanung.

Weitere Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ausschusses fallen, insbesondere:

  • Ehrungen und Auszeichnungen, Ehrengräber
  • Graberhaltungsverpflichtungen
  • Stiftungen und Fonds
  • Erwerb und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, einschließlich Enteignungen
  • Erwerb und Veräußerung von beweglichem Vermögen
  • Vertragsversicherung der Stadt mit Ausnahme jener der Unternehmungen
  • Schadensersatzangelegenheiten (aktiv und passiv)
  • Belastungen des Liegenschaftsbesitzes
  • Beteiligung der Stadt an fremden Unternehmungen

Der Stadtsenat ist der ständige Ausschuss für Rechts- und Finanzangelegenheiten.
Er ist nach dem Gemeinderat das zweitwichtigste Gremium und besteht aus zwölf Mitgliedern (aufgeteilt nach Wahlergebnis) unter dem Vorsitz des Bürgermeisters.
Er kann Verträge bzw. Beschlüsse über Bauausführungen bis zu einer Grenze von 2,2 Millionen Euro beschließen (darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat). Subventionen bis zu 750.000 Euro können vom Stadtsenat bewilligt werden. Er ist auch zuständig für übergeordnete Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Stadtplanung und übt Nominierungs- und
Entsendungsrechte der Stadt in Körperschaften und andere Einrichtungen aus.

Die Gemeinderats-Ausschüsse

Sitzverteilung: ÖVP 5, SPÖ 3, GRÜNE 1, FPÖ 1 (GRW 2019)

Die Gemeinderats-Ausschüsse umfassen jeweils zehn Mitglieder und wählen die/den Vorsitzende(n) aus ihrer Mitte.
Sonderfall Kontrollausschuss: Hier wird von jeder Fraktion nur ein Mitglied entsandt, den Vorsitz führt zumeist die kleinste Fraktion; die Bürgermeister-Fraktion ist von der Vorsitzführung dezidiert ausgeschlossen.
Die Sitzungen des Senats und der Ausschüsse sind öffentlich (Ausnahme: Datenschutz, Betriebs und Geschäftsgeheimnisse, Amtsgeheimnis, sonstige Geheimhaltungspflichten).
Die Ausschüsse sind berufen, in den Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches die Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorzubereiten und auch an dessen Stelle selbst Beschlüsse zu fassen, soweit sie hiezu vom Gemeinderat ermächtigt sind (§ 49 Salzburger Stadtrecht 1966).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat aktuell folgende ständige Ausschüsse eingesetzt:

Kulturausschuss

Der Kulturausschuss beschäftigt sich u.a. mit der Förderung von Kunst, Kultur, Wissen, Bildung, Sport, Umwelt und der Wahrung des kulturellen Erbes sowie der Altstadt. Er kann Subventionen bis zu 50.000 Euro bewilligen. Außerdem Lieferungen und Leistungen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bis zu 750.000 Euro. Er ist zuständig für die Pflege von Denkmälern und Sehenswürdigkeiten sowie für Straßenbenennungen. Außerdem erteilt er Bewilligungen für Verkaufsstände, Kioske, Veranstaltungen etc. auf städtischem Grund.

Sozialausschuss

Der Sozialausschuss beschäftigt sich mit der Unterstützung von Sozialeinrichtungen, der allgemeinen und Jugend-Wohlfahrt, Kindergärten und Kinderspielplätzen. Überdies ist er für das Wohnungswesen zuständig und führt nach festgelegten Richtlinien die Vergabe von Wohnungen durch die Stadt durch. In seinem Wirkungskreis kann er Lieferungs- und Leistungsverträge bis 750.000 Euro abschließen, Subventionen bis 50.000 Euro bewilligen und Mietzinszuschüsse in Härtefällen vergeben.

Bau- und Umweltausschuss

Der Bau- und Umweltausschuss behandelt die Bauangelegenheiten der Stadt. Er ist überdies zuständig für Errichtung und Erhaltung von Verkehrsflächen, Gewässerregulierung, Kanalisation, technische Anlagen (Straßenbeleuchtung etc.) sowie Feuerschutzwesen. Er entscheidet über Bauausführungen bis zu einem Wert von 750.000 Euro sowie den An- und Verkauf unbeweglicher Sachen sowie Fahrzeugen und Gerätschaften für die Bauverwaltung bis 400.000 Euro.

Planungsausschuss

Der Planungsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten des Raumordnungsgesetzes, der Verkehrsplanung und Fragen des öffentlichen Verkehrs. Er vergibt Einzelgenehmigungen für Antennentragmastanlagen (Handy-Masten). Er kann im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Verordnungen zu Kurzparkzonen, Fußgängerzonen oder Wohnstraßen erlassen und Tempolimits festlegen.

Sonderfall Kontrollausschuss

Sitzverteilung: ÖVP 1, SPÖ 1, GRÜNE 1, FPÖ 1, NEOS 1, SALZ 1, KPÖ PLUS 1 (GRW 2019)

Hier wird von jeder Fraktion nur ein Mitglied entsandt, den Vorsitz führt zumeist die kleinste Fraktion;
die Bürgermeister-Fraktion ist von der Vorsitzführung dezidiert ausgeschlossen.
Die Sitzungen des Stadtsenats und der Ausschüsse sind öffentlich (Ausnahme: Datenschutz).
Der Kontrollausschuss behandelt Prüfberichte, die vom Kontrollamt im Auftrag des/der Bürgermeister*in, der Gemeinderatsmehrheit, einer Fraktion (drei Prüfaufträge pro Jahr), vom Bundesrechnungshof oder vom Landesrechnungshof erstattet werden. Der Kontrollausschuss kann auch selbst dem Kontrollamt einen Prüfauftrag erteilen.