Seniorenwohnhaus - Richtlinien / Anmeldung / Vertrag

Eine Anmeldung für ein Seniorenwohnhaus der Stadt Salzburg kann nur erfolgen, wenn tatsächlich ein Bedarf besteht.
Bei der Anmeldung wird durch die Seniorenberatung individuell über Unterbringungsmöglichkeiten, Hilfestellungen und Zwischenlösungen beraten und informiert.
Wohnplätze werden nach Dringlichkeit und unter größtmöglicher Berücksichtigung des gewohnten Lebenskreises vergeben. Die Mitarbeiter*innen der Seniorenberatung sind dazu in kontinuierlichem Kontakt mit Angehörigen, Haus- und Pflegedienstleitungen, Ärzten und Sozialarbeiter*innen.

Seniorenwohnhausaufnahme
Nach Zuweisung durch die Seniorenberatung erfolgt im jeweiligen städtischen Seniorenwohnhaus ein ausführliches Aufnahmegespräch, wobei der Betreuungsbedarf und die benötigten Pflegeleistungen erhoben werden.

Zum Kennenlernen kann das Seniorenwohnhaus und einzelne Wohneinheiten nach Vereinbarung besichtigt werden.

Richtlinien für die Aufnahme in ein Seniorenwohnhaus

Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Aufnahme:

  • in ein Seniorenwohnhaus (SWH) der Stadtgemeinde Salzburg: SWH Taxham, SWH Liefering, SWH Itzling, SWH Hellbrunn, SWH Nonntal
  • in Seniorenwohnhäuser bei denen die Stadtgemeinde Salzburg Zuweisungsrechte hat: Diakonie – Haus für Senioren, Hallwang – Seniorenwohnhaus St. Antonius 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österreich
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Salzburg. Bei einem Hauptwohnsitz außerhalb der Stadtgemeinde Salzburg muss ein Nachweis eines Hauptwohnsitzes von insgesamt 30 Jahren in der Stadt Salzburg nachgewiesen werden können (historischer Meldezettel).
  • Pflegegeld mind. Stufe 3
  • Bei fehlender oder eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit muss eine Erwachsenenvertretung oder eine Vorsorgevollmacht vorhanden sein.
  • Bekanntgabe Hausarzt/-ärztin, welche/r im Seniorenwohnhaus den/die Senior:in betreut einschließlich aktueller Medikationsliste.
  • Ausgeschlossene Krankheitsbilder:
    * Menschen im Wachkoma
    * Intensiv-medizinisch betreute Menschen
    * Menschen mit bestehendem Alkohol- und Drogenmissbrauch
    * Menschen mit herausfordernden und verhaltensauffälligen psychiatrischen Krankheitsbildern mit erhöhtem Aggressionsverhalten sowie akuter Fremdgefährdung (z. B. Korsakow Demenz, schwere Psychosen, paranoide Schizophrenie)
    Ausgeschlossen sind auch geistig abnorme Rechtsbrecher.

Anmeldung und Überprüfung

Die Anmeldung für die Abklärung einer Aufnahme in ein Seniorenwohnhaus erfolgt formlos bei der Seniorenberatung.

Bei allen Anmeldungen für einen Wohnraum in einem Seniorenwohnhaus wird der ältere Mensch vom Kontaktbesuchsdienst der Seniorenberatung der Stadtgemeinde Salzburg besucht und die Gesamtsituation an Hand des standardisierten Erhebungsbogens eingeschätzt.