Hilfe in besonderen Lebenslagen

Im Einzelfall und nach individueller Prüfung kann zur Behebung außergewöhnlicher Notsituationen eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.
Sie ist für jene Personen vorgesehen, die aufgrund besonderer Umstände und Ereignisse sozial gefährdet sind.
Als Hilfe in besonderen Lebenslagen kommen insbesondere in Betracht:

  • Hilfen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum
  • Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen

Diese Hilfe kann auch Personen gewährt werden, welche keine Sozialunterstützung beziehen.
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen

  1. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
  2. Per Fax: 0662/8072-3209,
  3. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
  4. Persönlich abgeben im Sozialamt:
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten.