Sportförderung

  • Unterstützung von Sportvereinen und deren Aktivitäten
  • Nachwuchsförderung
  • Breitensport
  • Finanzielle Zuschüsse für die Errichtung, Instandsetzung und Erhaltung von Sportstätten
  • Darüber hinaus bietet das Sportreferat eine Reihe von Serviceleistungen, wie z.B. Beratung und Hilfe in Organisationsfragen  

Voraussetzungen
Grundsätzlich fördert die Stadt Salzburg Institutionen und Vorhaben, die innerhalb des Stadtgebietes stattfinden oder mit der Stadt Salzburg oder deren BewohnerInnen in direktem Zusammenhang stehen.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vor allem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

Zu beachten
Die Ansuchen um Förderung werden vom Sportreferenten geprüft und für die Entscheidung durch Ressortchef, Kulturausschuss, Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.
Ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von € 1.000,-- sind für Ansuchen verbindlich die aufgelegten Formulare, siehe Anhang,  zu verwenden.
Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es ist von Vorteil, die Formulare vollständig auszufüllen und gegebenenfalls durch die Beilage von Unterlagen zu erläutern.
Eine kompetente Ansprechperson für Rückfragen ist anzugeben.